Der Begriff Scheidung meint die gesetzliche Auflösung der Ehe, welche mit der Statusregelung der Ehegatten und ihrer Kinder einhergeht. Neben ledig, verheiratet und verwitwet ist geschieden einer der 4 weltweit gebräuchlichen Familienstände. Im deutschen Recht wird die Ehe als lebenslange Institution betrachtet, deren besonderer Schutz im Grundgesetz verankert ist. Eine Ehe kann daher rechtlich nur durch Scheidung, durch Aufhebung oder durch den Tod beendet werden.


Scheidung Berlin

Scheidung in Berlin nach dem Trennungsjahr

Grundsätzlich ist eine Ehescheidung erst dann möglich, wenn die Ehe gescheitert ist. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers ist dies dann der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und auch nicht mehr hergestellt werden kann. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass dies dann der Fall ist, wenn die Eheleute getrennt leben. Das setzt nicht unbedingt voraus, dass die beiden Eheleute in verschiedenen Wohnungen leben. Allerdings ist es sehr viel schwieriger zu beweisen, dass man in in einer gemeinsamen Wohnung getrennt lebt. Der BGH stellt in den Fällen des Getrenntlebens in einer gemeinsamen Wohnung sehr hohe Anforderungen. Hierzu sollte man sich ausführlicher informieren. Leichter fällt der Beweis, wenn jeder eine eigene Wohnung hat. Kann man das Trennungsjahr nachweisen, sind die formalen Voraussetzungen für eine Scheidung in Berlin erfüllt.

Einvernehmliche Scheidung in Berlin

Ein Scheidungsverfahren kostet Geld und zwar manchmal recht viel. Wenn das Trennungsjahr vorüber ist und die beiden Parteien sind sich einig, dass sie die Scheidung wollen, dann können sie sich einvernehmlich scheiden lassen. Der Gesetzgeber hat für dieses Verfahren die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen. Grob zusammengefasst müssen sich die Eheleute mit der Scheidung in Berlin einverstanden erklären. Sie müssen alle Fragen des Umgangs, des Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder und deren Unterhalt geklärt haben. Auch müssen sie sich über den nachehelichen Unterhalt und den Versorgungsausgleich geeinigt haben. Wenn dies der Fall ist, müssen sich die Eheleute – anders als sonst bei Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht – nicht von Anwälten vertreten lassen, was erhebliche Kosteneinsparung bedeutet. Hinzu kommt noch, dass das Gericht in solchen Fällen den Streitwert niedriger ansetzt und auch auf diese Weise mitwirkt, die Kosten niedrig zu halten.

Streitige Scheidung in Berlin

Das Trennungsjahr muss nachgewiesen werden und beide Eheleute müssen sich vor Gericht durch jeweils einen eigenen Anwalt vertreten lassen.

Scheidung in Berlin in Härtefällen

Wenn das Zusammenleben der Ehegatten für eine Seite unzumutbar unerträglich geworden ist und eine Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft unvorstellbar erscheint, kann eine Scheidung auch innerhalb des Trennungsjahres erfolgen. Dafür hat der Gesetzgeber aber enge Grenzen gesetzt. Ein möglicher Grund, der vom Gesetzgeber anerkannt ist, ist dass gegen den die Scheidung begehrenden Ehegatten vom anderen Ehegatten körperliche Gewalt mit Verletzungsfolgen ausgeübt wird und dieses Verhalten nachgewiesen werden kann.

In weitergehenden Fragestellungen im Rahmen einer Scheidung wie z.B. dem Trennungsjahr, dem Ehegattenunterhalt, dem Versorgungsausgleich, dem Umgangsrecht oder dem Sorgerecht berät Sie Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Berlin.